Schulordnung

Als anerkannte Bildungsinstitution des Kantons Bern steht die Musikschule Zollikofen-Bremgarten für Qualität und Kompetenz in der musikalischen Ausbildung. Unser Unterricht eröffnet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Chance, aktiv am vielfältigen Musikleben teilzunehmen und ihre musikalischen Talente gezielt weiterzuentwickeln. Die Musikschule ergänzt und bereichert das schulische Lernen und setzt wichtige Impulse für eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung.

1. ALLGEMEINES

Die Musikschule Zollikofen-Bremgarten (MSZB) vermittelt der Bevölkerung der Region Bern Nord eine sorgfältige musikalische Ausbildung.

Schulordnung

2. UNTERRICHTSFÄCHER

a) Im Einzel – oder Kleingruppenunterricht
Akkordeon, Alphorn, Bambusflöte, Blockflöte, Cornet, Elektrobass, Elektrogitarre, Elektronische Tasteninstrumente, Fagott, Gitarre, Hackbrett, Horn, Keyboard, Kinderchor, Kirchenorgel, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Musik&Computer, Oboe, Piccolo, Posaune, Querflöte, Recording, Saxofon, Schlagzeug, Schwyzerörgeli, Songwriting, Stimmbildung & Sologesang, Trompete, Ukulele, Viola, Violine, Violoncello, Vocalensemble, Vocal&Piano

b) Im Grossgruppenunterricht
Band, Ensembles, Kammermusik, Kinderchor, Orchester und Musik & Bewegung

c) Im nicht subventionierten Bereich
Eltern-Kind-Musik, Erwachsenenunterricht

Soweit genügend Anmeldungen vorhanden sind, wird der Unterricht auf weitere Fächer ausgedehnt.

3. UNTERRICHTSORT

Die Musikschule stellt in Zusammenarbeit mit den Standortgemeinden geeignete Räume für den Unterricht zur Verfügung. Ortsansässige Lehrpersonen können in Übereinkunft mit der Schulleitung und den Eltern auch in ihrer Wohnung unterrichten.

4. UNTERRICHTSZEIT

Der Unterricht an der Musikschule Zollikofen-Bremgarten läuft im Jahresbetrieb vom 1. August bis zum 31. Juli mit insgesamt 36 Unterrichtswochen (18 Unterrichtswochen
pro Semester) gemäss kantonalem Musikschulgesetz (1. Semester: 1. August – 31. Januar und 2. Semester: 1. Februar – 31. Juli). Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Primarschule Zollikofen. Offizielle Feiertage sowie der 24. Dezember sind unterrichtsfrei.

5. ORGANISATIONSWOCHE

Das Schuljahr besteht aus zwei Semestern mit je einer Organisationswoche zu Beginn und 18 Unterrichtswochen. Die Organisationswoche ist unterrichtsfrei und dient als Freiraum zum Einteilen der Schülerinnen und Schüler. Nach
Absprache kann sie auch zum Vor- oder Nachholen von Lektionen verwendet werden. Das 2. Semester hat 20 Unterrichtswochen (1. Semester: 19 Wochen)
und beinhaltet daher eine zusätzliche Kompensationswoche. Die Schulleitung legt fest, wann diese Kompensationswoche bezogen werden kann.

6. ANMELDUNG UND AUFNAHME

Wer in die Musikschule eintreten will, hat sich durch Ausfüllen des Anmeldeformulars anzumelden. Damit werden gleichzeitig die Reglemente und Schulvorschriften anerkannt. Die Schulleitung entscheidet über die Zuteilung zu den Lehrpersonen, wenn immer möglich unter Berücksichtigung der Wünsche der Eltern.

7. AUSTRITT UND MUTATIONEN

Der Austritt aus der Musikschule und Mutationen (Minuten-, Fach- oder Lehrpersonen-Wechsel) sind der Lehrperson mündlich und der Administration bis zum 15. Mai bzw. 30. November schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt man
für das nächste Semester als angemeldet. Bei verspäteter
Abmeldung/Mutation wird das Schulgeld für das gesamte betreffende Semester in Rechnung gestellt. Bei Austritt vor Ende des Semesters besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Schulgeldes. Die Schulleitung entscheidet abschliessend.

Ausnahme: Die Anmeldung für die beiden Fächer Eltern-Kind-Musik und Musik & Bewegung gilt jeweils nur bis Ende Schuljahr und muss nicht abgemeldet werden.

8. AUSSCHLUSS

Die Schulleitung hat das Recht, SchülerInnen mit ungenügenden Leistungen oder solche, die ihr Schulgeld nicht fristgerecht entrichten, von der Schule auszuschliessen.

9. SCHULGELD

Die Schulgelder werden jährlich überprüft und wenn nötig angepasst (siehe Preise/Tarife). Rückerstattungen sind nur ab dem 3. aufeinander folgenden Ausfall mit gleicher Ursache vorgesehen (z.B. Spitalaufenthalt u.ä.).
Entsprechende Gesuche sind schriftlich mit den nötigen Bestätigungen (Arztzeugnis) einzureichen. Für wiederholt säumige Zahler wird eine Mahngebühr von Fr. 20.00 verrechnet.

10. PFLICHTEN DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

Sie haben pünktlich und vorbereitet zu den Unterrichtsstunden zu erscheinen. Auf das Nachholen ausgefallener Lektionen wegen Feiertagen oder Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler besteht kein Anspruch.

11. PFLICHTEN DER LEHRPERSONEN

Die Lektionen werden regelmässig und nach vereinbarter Dauer erteilt. Ist die Lehrperson wegen Krankheit oder Unfall verhindert, wird der Unterrichtsausfall an die Eltern  rückerstattet, sofern die Musikschule keine Stellvertretung organisieren kann.

12. INSTRUMENTE UND UNTERRICHTSMITTEL

Die Anschaffung der Instrumente und des Notenmaterials ist Sache der SchülerInnen bzw. der Eltern. Diesbezügliche Beratungen erfolgen durch die Lehrperson.

13. WEITERE REGLEMENTE

Die aktuelle Schulgeldliste, die Statuten des Vereins und der Vertrag mit den beteiligten Gemeinden sowie das kantonale Musikschulgesetz vom 01.01.2012 und die Musikschulverordnung vom 22.02.2012 bilden zusammen mit der vorliegenden Schulordnung die Grundlage des Musikschulbetriebs.

11. Mai 2023 | Der Vereinsvorstand